Nachdem ja seitens der Regierung nun endlich grünes Licht für die Wiederaufnahme der Saison gegeben wurde, starten die beiden Senioren-Teams der Kaoliner am kommenden Sonntag gegen den TSV Erbendorf (TuS/WE) und SV Kauerhof (SG) in den Punktspielbetrieb.

Da dennoch weiterhin die Gesundheit absolut im Vordergrund steht, möchten wir vorab auf unsere Hygiene-Hinweise aufmerksam machen, die beim Besuch der beiden Partien am kommenden Sonntag gelten:

- Zutritt zum Sportgelände nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und ausschliesslich am Kassenhäuschen.

- Benutzen Sie das bereitgestellte Desinfektionsmittel.

- Grundsätzlich gilt das Einhalten der Abstandsregel (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Falls die Abstandsregel außerhalb des Spielfelds einmal nicht eingehalten werden kann, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

- Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder EinmalTaschentuch).

- Es werden die Kontaktdaten der Zuschauer schriftlich vermerkt mit Name und Telefonnummer. Die Daten werden so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind.

- Die Toiletten im Kabinentrakt sind gesperrt und nur den Schiedsrichtern, Spielern und den jeweiligen Funktionsteams zugänglich. Zuschauer benutzen bitte die Toiletten im Sportpark – hier aber nicht vergessen, die Eintrittskarte aufzubewahren, denn nur mit dieser ist der Zugang zum Sportgelände möglich.

- Die Tribüne kann unter Einhaltung der entsprechenden Abstände genutzt werden, ebenso der Bereich der geteerten Strecke um das Spielfeld. Gesperrt sind die Bereiche unmittelbar am Spielfeld direkt an der Bande

- Sofern die Grillbude geöffnet ist, ist in diesem Bereich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen

- Sollten anwesende Personen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, wie z. B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.

- Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.